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Nr. 89, September 2016 - Ihre Gesellschaft

Ein neuer Angriff auf das Streikrecht

Das Streikrecht in Deutschland ist ohnehin ziemlich eingeschränkt: Doch selbst die wenigen Streiks sind den Unternehmern noch zu viel. So hat der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung geklagt, weil sie bei einem Streik der Fluglotsen 2012 eine Detail-Forderung dabei hatte, für die sie nach deutschem Streikrecht nicht hätte streiken dürfen.
Und das Bundesverfassungsgericht hat jetzt geurteilt: Wegen dieser unbedeutenden Neben-Forderung war der ganze Streik nicht rechtens, und deshalb kann Fraport jetzt vor Gericht der Gewerkschaft Schadensersatz für die Folgen des Streiks verlangen. Und Fraport verlangt… 5,2 Millionen Euro!
Es ist ganz offensichtlich der Versuch, die Gewerkschaften so einzuschüchtern, dass sie gar nicht mehr zum Streik aufrufen. Und zwar genau weil die Arbeiter den Unternehmern mit Streiks weh tun können! Weil in einem Streik deutlich wird, wie wichtig die Arbeiter sind, dass ohne ihre Arbeit nichts läuft.
Genau deshalb ist der Streik die wichtigste Waffe der Arbeiter. Und deshalb wird auch nie ein Gesetz die Arbeiter auf Dauer daran hindern können zu streiken.

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