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Nr. 144, Juli 2021 - Ihre Gesellschaft

Ausbeutung bis zum Abwinken... solange das Etikett stimmt

Ein Hamburger Gericht hat jetzt entschieden, dass ein Wursthersteller „kein Betrieb der Fleischwirtschaft“ sei. Denn dort gäbe es ja auch viele Arbeiten wie Portionieren und Verpacken, Lager- und Reinigungsarbeiten – und die hätten mit Fleischverarbeitung ja nur indirekt zu tun. Nach der Logik wäre BASF auch kein Chemiebetrieb.
Mit dieser (an den Haaren herbeigezogenen) Begründung haben die Richter es dem Wurstfabrikanten erlaubt, auch weiterhin unbegrenzt Subfirmen und Leiharbeiter einzusetzen... denn das ist ja nur in Betrieben der Fleischwirtschaft verboten.

Die Kreativität, mit der die Kapitalisten und ihre „Staatsdiener“ selbst die wenigen Einschränkungen ihrer Ausbeutung umgehen, kennt keine Grenzen – außer die unserer Wut.

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