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Nr. 116, Februar 2019 - Ihre Gesellschaft

BASF: Fahrlässige Tötung

Vor zweieinhalb Jahren starben bei einer Explosion bei BASF in Ludwigshafen 5 Arbeiter, 44 wurden verletzt. Heute steht dafür ein Arbeiter einer für BASF arbeitenden Fremdfirma vor Gericht. Ihn, der selber bei dem Unglück schwer verletzt wurde und bis heute arbeitsunfähig ist, klagt man der fahrlässigen Tötung an, weil er aus Versehen eine falsche Rohrleitung angeschnitten hatte.

Dabei sind es die Manager von BASF, die mit ihrer Sparpolitik solche Unglücke provozieren: Weil sie immer mehr Arbeiten von Fremdfirmen und Leiharbeitern durchführen lassen, die meist weniger eingearbeitet werden und so mögliche Gefahren schwerer einschätzen können. Und obendrein das Personal eingespart haben, dass die Fremdfirmen ordentlich einweisen und sie bei den Arbeiten unterstützen könnte.

Über 15 Störfälle gab es deswegen schon in den Monaten vor dem Unglück – und Arbeiter hatten in der Presse bereits darauf aufmerksam gemacht. Doch statt die Konzerne zur Verantwortung zu ziehen, setzt dieser Staat die Opfer ihrer kriminellen Sparpolitik auf die Anklagebank.

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