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Nr. 155, Juli 2022 - Internationales

Wem gehört der „ukrainische Weizen“?

Viel ist in den letzten Wochen von dem „ukrainischen Weizen“ die Rede, der wegen des Krieges nicht exportiert und verkauf werden kann. Doch wem gehört dieser „ukrainische Weizen“ eigentlich?

Bis 1990 waren die ukrainischen Weizenfelder Gemeinschafts- oder Staatseigentum. Und auch danach durften sie lange nicht an ausländische Unternehmen verkauft werden. Trotzdem haben es große westliche Agrar-Konzerne wie NCH Capital oder AgroGénération geschafft, über Umwege nach und nach hunderttausende Hektar des fruchtbarsten Bodens in der Ukraine zu pachten. Im Juli 2021 hat Präsident Selenski dann – gegen den Willen von 65% der Bevölkerung – ein Gesetz beschlossen, dass es westlichen Konzerne offiziell erlaubt, Land zu kaufen – und ihnen sogar ein Vorkaufsrecht auf die bereits gepachteten fruchtbaren Landstriche gibt. Seitdem ist der ukrainische Weizen in Wahrheit der Weizen großer westlicher Konzerne.

Da versteht man gleich besser, warum es den westlichen Staatschefs so wichtig ist, das ukrainische Korn aus der Ukraine heraus zu schaffen und zu verhindern, dass es der russischen Armee in die Hände fällt. Nicht die Sorge vor Hungersnöten treibt sie um, sondern die Sorge, dass ihre Konzerne das Korn sonst nicht teuer im Ausland verkaufen können.

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