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Nr. 141, April 2021 - Ihre Gesellschaft

Der Mietendeckel wird wieder aufgeklappt

Viele Mieter*innen in Berlin werden hunderte, manchmal tausende Euro an Miete nachzahlen müssen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat den „Mietendeckel“ gekippt, mit dem die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin Höchstmieten festgelegt und so die explodierenden Mieten zumindest ein kleines bisschen begrenzt hatte. Das Urteil ist ein Geschenk für die Miethaie – und eine Katastrophe gerade für die ärmeren Mieter*innen in Berlin.
Während bei Corona jedes Bundesland quasi machen darf, was es will, erklärten die Richter hier, dass keine Landesregierung ihre eigenen Gesetze machen dürfe. Bei den Mieten gelten die Gesetze der Bundesregierung. Die CDU-geführte Bundesregierung jedoch hat deutlich erklärt, dass sie einen Mietendeckel auf keinen Fall einführen will. Gesetze, die Höchstmieten „diktieren“ würden, wären eine unerträgliche Belastung für die armen Immobilienkonzerne und Wohnungsgesellschaften. Dass aber jeder siebte Haushalt gezwungen wird, mehr als 40% seines Lohns für die Miete auszugeben, ist für sie wohl keine unerträgliche Belastung.

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