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Nr. 19, März 2010 - Ihre Gesellschaft

Ein Streik gegen Gott

Wer bei einer kirchlichen Einrichtung wie der Diakonie arbeitet, darf nicht streiken – das hat das Bielefelder Arbeitsgericht entschieden. Nach dessen Meinung sind Kirchen keine Arbeitgeber. Wer für die Kirche arbeite, habe sich „freiwillig entschieden, Mitglied einer Dienstgemeinschaft zu werden, die das Evangelium in Wort und Tat verkünde“. Welch eine Heuchelei! Als ob man sich in vielen sozialen Berufen seinen Arbeitgeber aussuchen könnte, wo doch Krankenhäuser, Pflegeheime oder Jugendeinrichtungen fast ausschließlich von der Kirche betrieben werden.
Auf Dauer wird auch ein solches Urteil die Arbeitenden nicht davon abhalten, gegen ihren wahrlich nicht himmlischen Arbeitgeber Kirche zu streiken. Man müsste nur überlegen, wie man das nennt... zum Beispiel „kollektives Dauerbeten für bessere Löhne“?

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