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Nr. 107, April 2018 - Ihre Gesellschaft

Ein Jahr neues Leiharbeitsgesetz: noch mehr Unsicherheit und weniger Lohn

Seit einem Jahr gilt das neue Leiharbeitsgesetz. Seitdem dürfen Leiharbeiter nur noch höchstens 18 Monate am Stück im gleichen Betrieb arbeiten. Und ab dem 9. Monat müssen sie dort offiziell den gleichen Grundlohn bekommen wie die Stammbelegschaft. SPD und Gewerkschaften hatten behauptet, durch das neue Gesetz würde Leiharbeit „fairer“ bezahlt, und viele Leiharbeiter würden nun nach 18 Monaten fest eingestellt, statt ewig Leiharbeiter zu bleiben. Das Gegenteil ist passiert.

Viele Betriebe sind dazu übergegangen, Leiharbeiter systematisch nach 8 Monaten rauszuschmeißen, damit sie nicht mal die paar Euro mehr Lohn ab dem 9. Monat zahlen müssen. Und das läuft sogar an großen öffentlichen Betrieben wie dem Uniklinikum Essen so ab.

Andere Betriebe, in der Chemieindustrie zum Beispiel, haben „Verbünde“ gebildet: Nach 8 Monaten wechseln die Leiharbeiter in einen anderen Chemiebetrieb und kommen dann nach kurzer Zeit wieder zurück, bleiben wieder 8 Monate und so weiter. So können die Betriebe die Leiharbeiter ewig behalten, ohne sie jemals fest einstellen zu müssen – und müssen ihnen obendrein immer nur den Einstiegslohn zahlen.

In der Metall- und Elektroindustrie oder bei der Deutschen Bahn läuft es noch anders: Hier haben Unternehmer und Gewerkschaft einfach einen Tarifvertrag abgeschlossen, dass alles so bleibt wie vorher und Arbeiter auch 4 Jahre am Stück als Leiharbeiter im gleichen Betrieb eingesetzt werden können.

Die Bilanz des neuen Gesetzes ist eindeutig: Für die Leiharbeiter ist es nicht besser, sondern vielfach noch unsicherer und schlechter geworden.

Ja, egal was sie behaupten und egal wie schön sich ihre Gesetze auf den ersten Blick anhören: Die Regierung macht freiwillig keine Gesetze für uns. Sie macht nur Gesetze, die die Bosse für sich nutzen können – und die damit uns schaden. Veränderungen, die etwas für uns verbessern, kann es für uns Arbeiter nur geben, wenn wir sie selber erkämpfen.

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