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Nr. 134, August 2020 - Ihre Gesellschaft

Kurzarbeitergeld: Kassieren und entlassen

Die meisten Unternehmen, die derzeit Azubis, Befristete und Leiharbeiter auf die Straße setzen, kassieren gleichzeitig Kurzarbeitergeld.

Eigentlich bekommen die Unternehmen dieses Geld aus der Arbeitslosenkasse ja als Gegenleistung dafür, dass sie die Arbeitsplätze erhalten und eben niemanden arbeitslos machen. Deshalb dürfen sie während der Kurzarbeit auch niemandem kündigen. Doch Azubis, Befristete und Leiharbeiter müssen ja nicht offiziell gekündigt, sondern einfach „nur“ nicht weiterbeschäftigt werden.

Von diesem Trick machen die Bosse reihenweise Gebrauch, um doppelt zu profitieren: So können sie Geld aus unserer Arbeitslosenkasse einstecken – und gleichzeitig trotzdem zahlreichen Arbeitenden ihren Arbeitsplatz rauben.

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