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Nr. 154, Juni 2022 - Ihre Gesellschaft

Zugunglück in Bayern: Tödliche Sparpolitik

Fünf Fahrgäste sind gestorben, als die Regionalbahn in Bayern am 3. Juni entgleist ist. Über 40 Menschen wurden verletzt.

Mittlerweile geht man davon aus, dass ein technischer Defekt an den Schienen oder an den Fahrgestellen Schuld an dem Unglück war. Und wen würde es wundern? Jeder weiß, dass das Schienennetz marode ist, weil es seit Jahrzehnten kaputtgespart wird. Für Ende des Monats waren dringend nötige Sanierungen genau auf dem Streckenabschnitt vorgesehen, auf dem der Zug entgleist ist.
Und was die Fahrgestelle angeht, so hat die Bahn eine Reihe Werkstätten in den letzten Jahren aus Kostengründen geschlossen. Die Fahrgestelle werden seitdem unter immer größerem Termindruck und Chaos geprüft und repariert – mit entsprechender Gefahr, Fehler zu übersehen. Manchmal werden Werkstätten sogar von höchster Stelle unter Druck gesetzt, Züge mit Mängeln auf die Strecke zu schicken, weil es keine Ersatzzüge mehr gibt.

Doch was macht die Staatsanwaltschaft? Sie sucht die einzelne Person, die sie irgendwo in der Kette dafür haftbar machen kann. Aus Prinzip hat sie als erstes gegen den Streckenverantwortlichen, den Lokführer und den Fahrdienstleiter ein Ermittlungsverfahren wegen „fahrlässiger Tötung“ eingeleitet. Kein Beschäftigter, sondern die lebensgefährliche Sparpolitik gehört auf die Anklagebank!

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