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Nr. 166, Juni 2023 - Ihre Gesellschaft

Nichts als die Wahrheit?

Eigentlich müssten in der gesamten EU seit einiger Zeit alle Leiharbeiter*innen den gleichen Lohn bekommen wie die Stammbelegschaft – und zwar vom ersten Arbeitstag an. Trotzdem hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden: In Deutschland sei es OK, dass Leiharbeiter auch 4 Euro weniger die Stunde verdienen. Sie hätten dafür ja andere „Vorteile“: Schließlich würden sie dafür von der Leiharbeitsfirma bezahlt, wenn sie keinen Einsatz hätten.
Ach ja, auf welchem Planeten denn? In Wahrheit werden Leiharbeiter*innen ganz oft am Ende ihres Einsatzes einfach von der Leihfirma entlassen. Seit der Einführung der Hartz-Gesetze 2003 ist ihnen das erlaubt. Und für kleinere Lücken müssen die meisten Leiharbeiter*innen extra Überstunden ansammeln. Auch deren Überbrückung zahlen sie sich also selber.
Auch die Richter wissen, dass die Begründung für ihr Urteil eine offene Lüge ist. Aber was wiegt schon eine „kleine Notlüge“, wenn es um so wichtige Interessen der Konzerne geht?

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