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Nr. 77, Juli 2015 - Ihre Gesellschaft

Eine Gesellschaft unbegrenzter Verantwortungslosigkeit

Das Unternehmen TÜV Rheinland ist vom Berufungsgericht freigesprochen worden. Der TÜV war zuständig für die Kontrolle der Brustimplantate der Firma PIP, die die Implantate mit billigem Industriesilikon statt Spezialsilikon füllte und viele Frauen krank gemacht hat. In erster Instanz hatte das Gericht daher den TÜV verurteilt, jedem Opfer 3.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Dies war ihre einzige Entschädigung, denn die Besitzer von PIP hatten ihre Firma bewusst Pleite gehen lassen. Doch auch diese Entschädigung ist jetzt weg. Denn die Richter fanden, der TÜV durfte sich damit begnügen, die technischen Unterlagen anzusehen, ohne jemals bei PIP selber vorbei zu kommen und sich die Implantate eigenhändig anzusehen. Kurz gesagt, ein Unternehmen, das für Überwachung und Kontrolle zuständig ist, hat das Recht… nicht zu kontrollieren. Tausenden Frauen wurden gefährliche Implantate eingesetzt. Aber in dieser Gesellschaft, in der das Geschäftemachen heilig ist, gibt es am Ende dafür weder Schuldige noch Verantwortliche.

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